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Für Versicherer, Schadenabwickler und Regulierer

Ermittlungsakten. Angefordert, nachgehalten, digital geliefert.

Akteneinsicht nach § 475 StPO erhalten nur Rechtsanwälte. Als Rechtsanwaltsgesellschaft übernehmen wir den gesamten Prozess für Ihre Schadenabteilung – von der Antragstellung über das Nachhalten bei Staatsanwaltschaft und Bußgeldstelle bis zur durchsuchbaren PDF-Akte in Ihrem System.

  • Antragstellung binnen 24 Stunden werktags
  • Festpreis je Akte – behördliche Auslagen beim elektronischen Abruf inklusive
  • Anbindung per Portal, CSV, REST-API oder eigener Auftragsadresse
Antwort innerhalb eines Werktags · AVV und TOMs vorab zur Prüfung

Angebot für Ihr Haus

Der Festpreis je Akte richtet sich nach Ihrem Volumen. Nennen Sie uns eine Größenordnung, wir rechnen Ihnen ein Angebot.

Im Festpreis je Akte enthalten
  • Anwaltliche Antragstellung und Nachverfolgung
  • Digitale Aufbereitung mit OCR-Volltext
  • Behördliche Auslagen beim elektronischen Abruf
Angebot anfordern

Keine Einrichtungskosten, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme.

24 hbis zur anwaltlichen Antragstellung (werktags)
21 Tagemaximaler Abstand der Sachstandsanfragen
1 Festpreisje Akte – behördliche Auslagen beim elektronischen Abruf enthalten
keineEinrichtungskosten, Grundgebühr oder Mindestabnahme

Unsere Leistung je Akte

Ein Vorgang, ein Preis, ein Ansprechpartner – kein Schriftverkehr mehr für Ihre Sachbearbeitung.

1

Anforderung

Antragstellung durch unsere Rechtsanwälte nach §§ 147, 406e, 475 StPO, § 49 OWiG – inklusive Darlegung des berechtigten Interesses, Versand per beA.

2

Nachhalten

Automatische Sachstandsanfragen, Wiedervorlagen und Eskalation. Der Live-Status ist für Ihre Sachbearbeitung jederzeit im Portal einsehbar.

3

Digitaler Abruf

Automatisierter Abruf über das Akteneinsichtsportal von Bund und Ländern – ohne Medienbruch, ohne Postlaufzeiten.

4

Aufbereitung & Zustellung

OCR-Volltexterkennung, durchsuchbares PDF, strukturiertes Inhaltsverzeichnis. Lieferung per E-Mail oder Abholung über API bzw. Portal.

Anbindung nach Ihrem Prozess

Sie müssen nichts umstellen. Wir docken an das an, womit Ihre Schadenabteilung ohnehin arbeitet.

  • Portal: Einzelbeauftragung mit Live-Status je Vorgang
  • CSV-Upload oder REST-API: Sammelbeauftragung direkt aus Ihrem Schadensystem – eine Musterliste können Sie uns vorab über die sichere Übermittlung senden, wir prüfen die Feldstruktur
  • E-Mail: exklusiv eingerichtete Auftragsadresse für Ihr Haus
  • Auf der Roadmap: WebAkte/GDV und BiPRO

Technik & Datenschutz

  • Hosting in Deutschland
  • Verschlüsselte Übertragung und Ablage
  • Auftragsverarbeitungsvertrag, TOMs und Löschkonzept als Vertragsbestandteil
  • Lückenloser Audit-Trail je Vorgang
  • KI-gestützte Verarbeitung über unseren Technologiepartner Neuralex

Unterlagen für Ihre Compliance-Prüfung (AVV, TOMs, Löschkonzept) stellen wir vor Vertragsschluss zur Verfügung.

Abrechnung

Ein Festpreis je Akte – enthalten sind anwaltliche Antragstellung, Nachverfolgung und digitale Aufbereitung. Beim elektronischen Abruf sind sämtliche behördlichen Auslagen abgedeckt, seitenabhängige Nebenkosten entfallen.

Planbar

Ein Preis je Vorgang statt Gebührenpositionen. Ihre Schadenabteilung kann die Kosten je Akte kalkulieren, bevor der Vorgang beginnt.

Volumenabhängig

Der Festpreis richtet sich nach der Zahl der Akten, die Sie im Monat beauftragen. Das Angebot rechnen wir auf Ihr Haus – nennen Sie uns eine Größenordnung.

Gebündelt

Monatliche Sammelrechnung mit Ihren Auftragsreferenzen. Keine Einrichtungskosten, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme.

Sonderfall Papierakte: Stellt eine Behörde die Akte ausschließlich in Papierform bereit, rechnen wir Digitalisierung und Aufbereitung nach Seitenzahl zuzüglich der tatsächlich anfallenden behördlichen Auslagen ab. Die Konditionen dafür stehen im Angebot.

KI-Aktendossier

Automatische Zusammenfassung, Beteiligten- und Beweismittelübersicht, Unfallhergang sowie Strukturdaten als JSON zur Übernahme in Ihr Schadensystem.

Auf Anfrage

Express-Bearbeitung

Priorisiertes Nachhalten für eilige Vorgänge, etwa bei drohender Verjährung oder laufendem Deckungsstreit.

Auf Anfrage

Individuelle Schnittstelle

REST und Webhook nach Ihren Vorgaben, Übergabe direkt in Ihr System.

Nach Aufwand

Angebot für Ihr Volumen anfordern

Service-Level & Vertragliches

  • Antragstellung binnen 24 Stunden werktags nach vollständiger Beauftragung
  • Reaktionszeit im Support: ein Werktag
  • Sachstandsanfragen spätestens alle 21 Tage bis zur Bereitstellung
  • Rahmenvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende
  • Keine Einrichtungskosten, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme

Transparent bleibt transparent: Die Bearbeitungsdauer der Behörden liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Unser Reporting weist die tatsächlichen Durchlaufzeiten je Behörde aus – damit Sie Ihre eigene Regulierungsdauer planen und gegenüber Ihrem Haus belegen können.

Ihre Entlastung

Kein Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen, keine Wiedervorlagen, keine Rückfragen zu Aktenzeichen.

Ihre Steuerung

SLA-Reporting, Durchlaufzeiten je Behörde und Statusverfolgung je Vorgang auf Knopfdruck.

Testkontingent oder Rahmenvertrag

Beginnen Sie mit einem kleinen Kontingent und prüfen Sie Durchlaufzeit und Aktenqualität an Ihren eigenen Vorgängen, bevor Sie sich binden.

  • Einrichtung Ihrer exklusiven Auftragsadresse innerhalb eines Werktags
  • AVV, TOMs und Löschkonzept vorab zur Compliance-Prüfung
  • Auf Wunsch Demo des Portals inklusive Live-Status und Reporting
  • Unterlagen verschlüsselt übertragen, Ablage auf unserem Server

Ihr Kontakt zum Aktenservice

VICTORIUS Rechtsanwaltsgesellschaft
Aktenservice für Versicherer

Telefon: 06172 3883522
E-Mail: info@kanzlei-victorius.de

1. Ihr Bedarf

Was möchten Sie?

Schätzwert genügt – danach richtet sich Ihr Angebot.

Häufige Fragen

Warum kann unsere Schadenabteilung die Akte nicht selbst anfordern?

Akteneinsicht in Ermittlungsakten wird nach § 475 StPO grundsätzlich nur Rechtsanwälten gewährt. Als Rechtsanwaltsgesellschaft stellen wir den Antrag als Ihre Mandatsträgerin und legen das berechtigte Interesse dar – der Weg über eine Kanzlei ist nicht Komfort, sondern gesetzliche Voraussetzung.

Wie wird abgerechnet?

Sie zahlen einen Festpreis je Akte – enthalten sind anwaltliche Antragstellung, Nachverfolgung und digitale Aufbereitung, beim elektronischen Abruf auch sämtliche behördlichen Auslagen. Seitenabhängige Nebenkosten gibt es dabei nicht. Abgerechnet wird monatlich als Sammelrechnung mit Ihren Auftragsreferenzen. Den konkreten Preis stimmen wir anhand Ihres Volumens im Angebot ab.

Wie schnell erhalten wir die Akte?

Den Antrag stellen wir binnen 24 Stunden werktags. Wann die Akte bereitgestellt wird, entscheidet die Behörde – darauf hat niemand Einfluss. Wir halten den Vorgang systematisch nach und weisen die tatsächlichen Durchlaufzeiten je Behörde in Ihrem Reporting aus.

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Hosting in Deutschland, verschlüsselte Übertragung und Ablage, lückenloser Audit-Trail. Auftragsverarbeitungsvertrag, technisch-organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept sind Vertragsbestandteil und stehen Ihrer Compliance vorab zur Prüfung zur Verfügung.

Können wir klein anfangen?

Ja. Es gibt keine Mindestabnahme und keine Grundgebühr. Üblich ist ein Testkontingent von etwa zehn Akten; der Rahmenvertrag folgt, wenn Durchlaufzeit und Aktenqualität überzeugen.

Beginnen Sie mit zehn Akten.

Kein Rahmenvertrag, keine Mindestabnahme – nur ein kleines Kontingent an echten Vorgängen, an dem Sie Durchlaufzeit und Aktenqualität messen können.

Einrichtung Ihrer Auftragsadresse innerhalb eines Werktags
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